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Reiseleiter- und Gästeführerclub

Der Reiseleiter- und Gästeführerclub Insel Usedom e.V. ist ein Zusammenschluss von erfahrenen Reiseleitern und Gästeführern, die einzeln oder über Agenturen tätig sind. Die Mitglieder des Vereins verstehen sich als Interessenvertreter der Region und wollen gemeinsam den Gästen Ihre Heimat auf einem hohen Niveau vorstellen. Die ständige Weiterbildung ist Schwerpunkt unserer Tätigkeit, da eine Vielfalt an Kenntnissen durch die verschiedenen Angebote der Reise zur Verfügung steht. Selbstverständlich werden auch Führungen in Fremdsprachen angeboten.

Wenn Sie uns eine Veranstaltung anbieten, uns eine Zusammenarbeit antragen oder die Arbeit des Vereins finanziell als Fördermitglied oder Sponsor unterstützen möchten wenden Sie sich bitte an:

Reiseleiter- und Gästeführerclub

Reiseleiter- und Gästeführerclub Insel Usedom e.V.

Lindenstraße 111
17419 Seebad Ahlbeck
Telefon: 038378-477169
Fax: 038378-477139
 

Mitglieder des Reiseleiterclubs

Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Insel interessieren und laden Sie ein mit unseren Mitgliedern die Region zu erkunden. Wir erzählen Ihnen gern von der bedeutenden Vergangenheit und der lebhaften Gegenwart Usedoms und haben dazu viele spannende und unterhaltsame Führungen im Programm.
 

PDF-Downloads: Satzung, Mitgliedsantrag, Beitragsordnung, Geschäftsordnung

 

Nachrichten für Reiseleiter

Start des elektronischen Mautsystems viaTOLL in Polen

Ab 1. Juli 2011 nimmt das elektronische Mautsystem viaTOLL in Polen den Betrieb auf. Das neue System ersetzt die Strassenvignetten. In Westpommern mautpflichtig werden folgende Autobahnen/Schnellstraßen:
  • A6 Grenzübergang Kolbaskowo/Pomellen – Autobahnkreuz Szczecin Kijewo (A6/NS10/S3)
  • S3 Goleniow – Szczecin – Gorzow Wielkopolski (Ausfahrt Gorzow Poludnie)
  • S10 Szczecin – Stargard Szczecinski (Ausfahrt Stargard Wschod).
 

Einreisegebühren nach Polen entfallen

Am 21. Juni 2010 hat das Polnische Finanzministerium eine allgemeine Stellungnahme zur neuen Regelung bezüglich der Umsatzbesteuerung von Personenbeförderungen im Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen, die nicht in Polen zugelassen sind, veröffentlicht. Demnach wird mit sofortiger Wirkung die bisherige Pauschalsteuer in Höhe von 20 Zloty pro beförderter Person nicht mehr erhoben. Somit findet die bis dato geltende Form der Steuerabführung an die zuständigen polnischen Zollämter keine Anwendung mehr.
 


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